Selbstbestimmung am Lebensende
mit einer Patientenverfügung
Ich berate Sie gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung.
Wenn das Lebensende naht und ein Sterbeprozess bereits unumkehrbar begonnen hat, wünschen sich viele Menschen eine friedvolle Begleitung, ohne jegliche Verlängerung des Strebeprozesses beispielsweise durch künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen.
Für den Fall, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollte, den eigenen Willen zu äußern, gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu erstellen.
Das ärztliche Gespräch ist wesentlicher Bestandteil der Patientenverfügung.