Praxis
Verrechung
Da ich als Wahlärztin über keinen Kassenvertag (außer KFA) verfüge, ist die Honorarnote zunächst zu begleichen und kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Rückerstattung kann maximal 80% des jeweiligen Kassentarifes für die Leistung betragen. Es werden nur die im Katolog der gesetzlichen Kassen vorhandenen Leistungen rückerstattet.