Praxis

Iris beim Telefongespräch © SARA BUBNAWartebereich © SARA BUBNAEmpfang Dr. Mascher-Lirk und Iris © SARA BUBNA

Verrechung

Da ich als Wahlärztin über keinen Kassenvertag (außer KFA) verfüge, ist die Honorarnote zunächst zu begleichen und kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Rückerstattung kann maximal 80% des jeweiligen Kassentarifes für die Leistung betragen. Es werden nur die im Katolog der gesetzlichen Kassen vorhandenen Leistungen rückerstattet.